Arbeitsrecht
Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis sind vielfältig. Im Fokus stehen Kündigung und Abmahnung.
Wenn das Arbeitsverhältnis belastet ist, sollten Sie nicht zögern, rechtlichen Rat einzuholen. Nur wenn Sie gut informiert sind, können Sie, wie in allen anderen Rechtsgebieten auch, gute Entscheidungen treffen und in Kenntnis der Konsequenzen entsprechend handeln.
Hinweis
Das Arbeitsgericht verlangt bei der Einreichung einer Klage keinen Gerichtskostenvorschuss. Am Ende des arbeitsgerichtlichen Verfahrens fallen die Gerichtskosten der unterlegenen Partei zur Last. Kommt es zu einem Vergleich, stellt das Arbeitsgericht keine Gerichtskosten in Rechnung.
Unabhängig vom Verfahrensausgang trägt im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht jede Partei ihre Anwaltskosten selbst. Im zweitinstanzlichen Verfahren die unterlegene Partei.
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Zudem bieten Rechtsschutzversicherungen Arbeitsrechtsschutz an.