Strafrecht

Wenn Sie beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben, müssen Sie sich nicht selten darauf einstellen, mit dieser Belastung über mehrere Wochen zu leben.

Begleitet von zahlreichen Emotionen wie Wut, wenn Sie sich zu Unrecht beschuldigt fühlen, Scham, wenn Sie einen Fehler gemacht machen, der Ihr Selbstbild oder die Wahrnehmung durch andere verändert, Angst, wenn auch eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung in Betracht kommen kann, und Hoffnung, dass am Ende ein gerechtes Ergebnis herauskommt.

Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, ist es wichtig, dass Sie Ruhe bewahren und keine voreiligen Angaben machen, auch wenn es schwer fällt. Sie sollten anwaltlichen Beistand in Anspruch nehmen und nach einer umfassenden und nüchtern Analyse der Situation die Weichen von Anfang an richtig stellen. Damit vermeidbare Überraschungen ausbleiben.

Hinweis

Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers ist in § 140 StPO geregelt. Ein typischer Fall hierfür ist, dass Ihnen ein Verbrechen zur Last gelegt wird. Zuständig ist das Strafgericht, im Ermittlungsverfahren der Ermittlungsrichter. Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers bedeutet aber nicht, dass der anwaltliche Beistand kostenlos ist. Werden Sie verurteilt, müssen Sie die Pflichtverteidigervergütung erstatten.